Gutachten und Energieausweise

Bei einem Hausverkauf sind einige Unterlagen beizubringen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Der Energieausweis ist seit 2007 Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen.
Erfahren Sie bei uns, für welche Gebäude diese Pflicht gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Zertifikate und Gutachten

Wir erstellen verschiedenste Gutachten für Ihre Immobilien

Energieausweise

Wir kümmern uns um den richtigen Energieausweis für Ihr Vorhaben

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich sind zwei Arten des Energieausweises definiert, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis ist in der Regel aufwendiger und daher auch kostenintensiver zu erstellen. Die Grundlage der Berechnung sind hier die Gebäudedaten, darunter Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche, Gesamtnutzfläche, Heizungsdaten, Fensterflächen und Fensterart. Hierdurch ist der berechnete Kennwert unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner, wobei die Aussagekraft sehr stark davon abhängt, wie genau und aufwendig der Aussteller des Ausweises die Daten erhoben hat.

Der Verbrauchsausweis dagegen ist einfacher zu erstellen, solange grundlegende Gebäudedaten und in erster Linie die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Sollten Leerstände vorgelegen haben, so sollten diese berücksichtigt werden. Obwohl der Verbrauchsausweis einfacher zu erstellen ist, kann er durch einzelne Bewohner mit stark abweichendem Heiz- und Lüftungsverhalten sowie unterschiedlichen Klimagegebenheiten schnell verfälscht werden.

Nicht für jedes Haus kann man sich aussuchen, welcher Ausweis zu erstellen ist.

Bei Neubauten, bzw. allen Gebäuden, für die keine drei Jahre an Verbrauchswerten vorliegen, muss der Bedarfsausweis gewählt werden. Auch Gebäude mit einem Baujahr vor 1978, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen und bei denen keine umfassende Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung durchgeführt wurde, benötigen den Bedarfsausweis.

Für Bestandsgebäude mit einem Baujahr ab 1978 mit einer Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung oder mit mindestens fünf Wohneinheiten, kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn die erforderlichen Daten vorliegen.

Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen in der Regel keinen Energieausweis. Dies gilt ebenfalls für sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Solange der Eigentümer seine Immobilie selbst nutzt und weder vermieten noch verkaufen will, liegt für ihn keine Pflicht vor, einen Energieausweis vorzuhalten.